Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

 

puroicepops GmbH

Plambeckhof 18 //

22848 Norderstedt

Vertreten durch:

 

Geschäftsführer: Stefan Kramer und Gerrit Jakobs

Kontakt:

Telefon: 49 172 5155209
E-Mail: mail@puroicepops.de

Registereintrag:

 

Eintragung im Handelsregister. 

Registergericht:Amtsgericht Kiel 

Registernummer: HRB 16604 KI

 

 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE299730749

 

Quelle: http://www.e-recht24.de

Fotocredits

 

Home: Verena Berg - www.verenaberg.de

Eis: Verena Berg - www.verenaberg.de

Shops und Events: Verena Berg - www.verenaberg.de

Catering: Verena Berg - www.verenaberg.de, Marcel Kuhls http://marcelkuhls.wixsite.com/marcelkuhls/aboutme für www.sonneboatundsterne.de, CLOSED - www.closed.de, HARMAN - www.harman.com, Deutsche Windtechnik AG - www.deutsche-windtechnik.com, Sociomantic Labs - www.sociomantic.com

Über uns: Verena Berg - www.verenaberg.de

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Kontakt: Verena Berg - www.verenaberg.de

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Urheberrecht

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

Diese Bedingungen gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen geschäftlichen Beziehungen zwischen dem Besteller (Verbraucher und Unternehmer vgl. §§ 13,14 BGB) und der Puro Ice Pops GmbH. Einer Bestätigung des Bestellers unter Hinweis auf die Geltung eigener AGB wird hiermit widersprochen. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nur dann akzeptiert, wenn Puro Ice Pops GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, es sei denn, dass diese ausdrücklich durch Puro Ice Pops GmbH schriftlich bestätigt werden. Ein Verzicht auf das Schriftformerfordernis bedarf seinerseits der Schriftform.

 

§ 2 Angebot, Vertragsschluss, Preise

Die Angebote der Puro Ice Pops GmbH stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar; ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Annahme seitens der Puro Ice Pops GmbH zustande, spätestens durch Rechnungserteilung. Die Annahmefrist beträgt 3 Wochen gem. § 148 BGB. Sofern durch die Puro Ice Pops GmbH eine Zugangsbestätigung erfolgt, stellt diese keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann jedoch mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

Alle Angaben in Katalogen, sonstigen Verkaufsunterlagen, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben dienen lediglich der Illustration und sind ausdrücklich nicht verbindlich (mit Ausnahme der Mindestangaben der LebensmittelVO), soweit sie nicht explizit als verbindlich bezeichnet sind. Abgedruckte Preise können sich im Rahmen von Preiserhöhungen der Lieferanten, Wechselkursschwankungen o.ä. verändern.

Soweit sich Einkaufspreise, Transportkosten, betriebsbezogene Steuern oder sonstige Kosten, die sich auf den einzelnen Preis auswirken, zwischen Vertragsschluss und vereinbarten Liefertermin unvorhersehbar verändern, kann jede der Vertragsparteien eine entsprechende Preisanpassung verlangen. Einer Preiserhöhung um mehr als 5% wird dem Besteller vor Lieferung mitgeteilt. Durch schriftliche Erklärung seitens des Bestellers, welche innerhalb von 10 Tagen ab Zugang dieser Mitteilung bei Puro Ice Pops GmbH eingehen muss, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt hinsichtlich eines Vertrages zwischen Unternehmer und Puro Ice Pops GmbH nur, wenn die geforderte Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten in der Zeit zwischen Bestellung und vereinbarter Lieferung nicht unerheblich übersteigt.

 

§ 3 Lieferung, Versand

Die Lieferungen erfolgen vereinbarungsgemäß unter Beachtung der in der gültigen Preisliste festgelegten Bedingungen der Lieferbereitschaft, Liefermenge und Kosten.

Für den Fall höherer Gewalt, Störungen der Fabrikation, Störungen der Versendung oder Engpässen der saisonabhängigen Rohstoffbereitstellung verlängert sich die Lieferfrist um die Zeit dieser Behinderung bzw. besteht für die Puro Ice Pops GmbH ein Rücktrittsrecht. Eine Schadensersatzpflicht wird hierdurch nicht begründet. Schadensersatzansprüche können nur dann geltend machen, wenn Verzug oder Unmöglichkeit vorliegen und der Puro Ice Pops GmbH insoweit grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Der Rücktritt bedarf in diesem Fall der schriftlichen Mitteilung an den Besteller.

Die dem Besteller überlassenen Gegenstände wie etwa Paletten, Container, Kühl- und Tiefkühlmöbel, Verkaufsgeräte, Werbemittel und dergleichen, verbleiben auch bei Stellung von Sicherheiten im Eigentum der Puro Ice Pops GmbH. Der Besteller hat diese Leihgegenstände nach zweckbestimmten Gebrauch unverzüglich in gereinigtem Zustand an die Puro Ice Pops GmbH herauszugeben. Einreden gegen diesen Herausgabeanspruch wie etwa Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen.

 

§ 4 Gefahrübergang

Der Besteller hat die Ware bei Lieferung sofort auf Vollständigkeit und äußerlich erkennbare Mängel, Liefertemperatur (Minus 18 Grad) zu prüfen, den Empfang auf dem Lieferschein zu quittieren und dabei eventuelle Beanstandungen zu vermerken. Der Besteller hat im Rahmen des Gefahrübergangs die unterbrechungslose Sicherstellung der Tiefkühlkette von mindestens Minus 18 Grad Celsius während der Lagerung innerhalb der vorgegebenen Haltbarkeit zu gewährleisten. Die Gefahr geht bei Lieferung durch die Puro Ice Pops GmbH selbst oder in ihrem Auftrag fahrende Fahrzeuge mit der Übergabe am Bestimmungsort auf den Besteller über. Bei Abholung der Ware durch den Besteller oder in seinem Auftrag fahrende Fahrzeuge geht die Gefahr über, wenn die Ware den Lagerraum der Puro Ice Pops GmbH verlassen hat.

Offensichtliche Mängel gemäß § 377 HGB sind unverzüglich, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Die Ware ist auch bis zu einer Nachprüfung sachgemäß zu lagern, zu behandeln und zu sichern. Auch hierbei ist die unterbrechungslose Sicherstellung der Tiefkühlkette von mindestens Minus 18 Grad Celsius zu gewährleisten.

Rücksendungen können nur mit Einverständnis der Puro Ice Pops GmbH erfolgen.

 

§ 5 Abnahmeverzug und Rücktrittsrecht

Liefertermine sind verbindlich zu vereinbaren. Aufgrund der Sensibilität der Ware und der Gefahr der Unterschreitung der Zustelltemperatur wird kein zweiter Zustellversuch unternommen. Der Besteller gerät in diesem Fall in Abnahmeverzug. Für den Fall des Abnahmeverzuges kann die Puro Ice Pops GmbH pauschal Schadensersatz in Höhe von 15 % des entgangenen Nettoumsatzes berechnen ohne dafür Nachweis anzutreten. Dem Besteller ist der Nachweis gestattet, dass der Puro Ice Pops GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Bei Zahlungsverzug des Bestellers und angemessener Nachfristsetzung ist die Puro Ice Pops GmbH zum Rücktritt berechtigt.

Wird der Puro Ice Pops GmbH ein Umstand bekannt, der die Kreditwürdigkeit des Bestellers mindert oder die Insolvenz des Bestellers droht, wird der Besteller binnen einer von Puro Ice Pops GmbH bestimmten Frist verpflichtet, Sicherheit zu leisten. Schlägt diese fehl, ist die Puro Ice Pops GmbH zum Rücktritt ohne Fristsetzung berechtigt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

 

§ 6 Mängel

Der Besteller hat die Ware sofort nach Empfang in angemessenem Umfang zu überprüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich zu rügen (vgl. § 4). Die Ware ist bis zu einer Nachprüfung sachgemäß zu behandeln und bei mindestens Minus 18 Grad Celsius zu lagern. Soweit der Besteller zur Nacherfüllung berechtigt ist, ist die Puro Ice Pops GmbH berechtigt, diese zu verweigern, sofern aufgrund der saisonabhängigen Rohstoffbereitstellung die Verfügbarkeit der Produkte nicht gegeben ist. Mängelansprüche die Herstellung betreffend können vom Besteller nur in dem Umfang erhoben werden, in welchem die Puro Ice Pops GmbH selbst Rückgriffsansprüche gegenüber dem Hersteller geltend machen kann. Die Puro Ice Pops GmbH übernimmt für öffentliche Äußerungen und Werbeaussagen in Bezug auf die Produkte der Puro Ice Pops GmbH, welche nicht unmittelbar durch diese initiiert werden, keine Verantwortung.

 

§ 7 Haftung, Schadensersatz

Der Besteller hat nach Gefahrübergang die unterbrechungslose Sicherstellung der Tiefkühlkette von mindestens Minus 18 Grad Celsius auch während der Lagerung zu gewährleisten. Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Bestellers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der Puro Ice Pops GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Schadensersatzansprüche gegen die Puro Ice Pops GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens ein Jahr nach Ablieferung der Ware an den Besteller. Im Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen. Im Falle der Haftung für Vorsatz sowie zurechenbare Körper- und Gesundheitsschäden gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Handelt es sich bei dem Besteller um einen Verbraucher, gelten für die Verjährung eines etwaigen Rückgriffsanspruchs des Bestellers die gesetzlichen Bestimmungen.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an der Ware behält sich die puro ice pops GmbH bis zur Erfüllung aller ihrer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gegen den Besteller vor. Zugriffe Dritter auf die Ware im Besitz des Bestellers hat dieser der Puro Ice Pops GmbH unverzüglich mitzuteilen und auf seine Kosten abzuwehren. Verarbeitet der Besteller die Ware, gilt die Puro Ice Pops GmbH als Hersteller der neuen Sache und erwirbt daran Eigentum. Geht das Eigentum an der Ware durch Verbindung oder Vermischung mit einer Hauptsache gesetzlich zwingend auf den Besteller über, übereignet dieser die Hauptsache bereits jetzt zur Sicherheit an die Puro Ice Pops GmbH. Die Verfügung über die Ware darf nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs erfolgen. Darauf entstehende Forderungen gegen Dritte werden sicherheitshalber an die Puro Ice Pops GmbH abgetreten. Sobald von Puro Ice Pops GmbH Rechte aus Eigentumsvorbehalt geltend gemacht werden, hat der Besteller der Puro Ice Pops GmbH gegenüber offen zu legen, an welche Abnehmer die Ware weiter veräußert wurde und in welcher Höhe Forderungen aus der Weiterveräußerung bestehen.

Bei Weiterverkauf gegen Barzahlung tritt der Erlös unmittelbar an die Stelle der Ware, wobei die Übergabe des Erlöses unverzüglich zu erfolgen hat. Einreden und Einwendungen gegen den der Puro Ice Pops GmbH zustehenden Herausgabeanspruch oder die ihr hiernach abgetretenen Forderungen sind ausgeschlossen.

 

§ 9 Zahlungsbestimmungen

Die Preise ergeben sich aus der am Tag der Lieferung gültigen Preisliste und ihren Bedingungen.

Alle Zahlungen aus dem Kaufpreis sind mit der Übergabe und Rechnungslegung ohne Abzug in bar oder per Abbuchung sofort fällig. Eine Überweisung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Puro Ice Pops GmbH. Der Besteller ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Es ist ihm nicht gestattet, ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsbeziehung auszuüben.

Eine Zahlungsbestimmung auf eine bestimmte Schuld seitens des Bestellers ist unwirksam. Auch bei einer Zahlungsbestimmung durch den Besteller ist die Puro Ice Pops GmbH berechtigt, zunächst auf den ältesten Schuldsaldo zu verrechnen.

Die Puro Ice Pops GmbH ist berechtigt, bei Überschreiten des vereinbarten Zahlungszieles weitere Lieferungen nur noch gegen Barzahlung durchzuführen. Rabatte und Nachlasse entfallen vollständig, sobald der Besteller mit der Zahlung in Verzug gerät.

 

§ 10 Nichtigkeitsklausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung zwischen der Puro Ice Pops GmbH und dem Besteller unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die übrigen Bestimmungen sind vielmehr unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes auszulegen, der mit der unwirksamen bzw. anfechtbaren Bestimmung verfolgt wurde.

 

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Besteller und Puro Ice Pops GmbH gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist Versandort der Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Bestellers ist Sitz der Puro Ice Pops GmbH.

Gerichtsstand ist Norderstedt.

 

Stand August 2015